Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege umfassst die Bereiche: Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege 

Für die Leistungen der ambulanten Pflege benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihren Pflegebedarf. Die Pflegeleistungen werden von der Krankenversicherung übernommen. Dabei sind Selbstbehalt und Patientenbeteiligung ausgenommen.

Abklärung und Beratung

  • Abklärung des Pflegebedarfs
  • Beratung und Anleitung der Klientinnen und Klienten und ihrer Angehörigen

Behandlungspflege

  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
  • Kontrolle von Blutdruck / Puls / Blutzucker
  • Versorgung von Sonden und Kathetern
  • Verabreichen und Überwachen von Infusionen 
  • Dreilagiger Kompressionsverband

Grundpflege

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen